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BGH, 05.06.1956 - 5 StR 149/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.10.1955 - 5 StR 362/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.06.1956 - 5 StR 149/56
Vielmehr liegt auch in diesem Fall ein Beweisantrag vor, wenn der Antragsteller Tatsachen vorbringt, die zur Ermittlung des Namens und Aufenthalts dienen können (vgl RG LZ 1919, 909; JW 1932, 418; 2725; BGH 5 StR 362/55 vom 11.10.1955).
- BGH, 04.07.1977 - 2 StR 724/76
Anforderungen an das Vorliegen eines Beweisantrages - Beurteilung der …
Vielmehr liegt auch in diesem Fall ein Beweisantrag vor, wenn der Antragsteller Tatsachen vorbringt, die zur Ermittlung von Name und Aufenthalt dienen können (BGH, Urteil vom 5. Juni 1956 - 5 StR 149/56 - Urteil vom 21. Dezember 1959 - 2 StR 503/59 - [Leitsatz in NJW 1960, 542]; Urteil vom 4. März 1975 - 1 StR 686/74 -). - BGH, 16.07.1963 - 5 StR 265/63
Rechtsmittel
Die Angaben über diesen Zeugen waren zu ungenau, als daß sich die Strafkammer versprechen konnte, Namen und Aufenthalt eines Mannes zu ermitteln, der in Hameln mit fremden Personalpapieren gehandelt haben soll (BGH 5 StR 362/55 vom 11. Oktober 1955;5 StR 149/56 vom 5. Juni 1956).